FC Ehekirchen
Hygieneschutzkonzept
Abteilung Volleyball/Badminton
Stand: 02.10.2020

 

Organisatorisches
1. Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
2. Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden und werden alle am Sportbetrieb beteiligten Perso-nen (Trainer, Übungsleiter, Spieler) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und ge-schult. Die Teilnehmer am Sportbetrieb bestätigen durch Unterschrift, dass sie mit dem vorliegenden Konzept vertraut gemacht worden sind.
3. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig durch die „Hygieneschutzmaßnahmenkoordinatoren“ (HSK) überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platz- / Hallenverweis.
4. Unter „festen Trainingsgruppen“ werden die im organisierten Sportbetrieb vorhandenen Mannschaften, Kursgruppen, etc. verstanden.

 

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
5. Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin. Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
6. Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.
7. Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
8. Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
9. Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend ihre Hände zu waschen und diese auch regel-mäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher sorgt die Abteilung.
10. Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
11. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert. Desinfektionssprays und -tücher werden von der Abteilung gestellt.
12. In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stellt die Abteilung. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich durch den Sachaufwandsträger gereinigt.
13. Hochfrequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden spätestens alle zwei Stunden desinfiziert – geregelt durch den HSK.
14. Unsere Indoor-Sportanlagen werden mind. alle 60 Minuten so gelüftet, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann bzw. dass sie ständig belüftet sind. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Außentüren verwendet.
15. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Die entsprechenden Listen werden fortgeschrieben und vom HSK archiviert und nach spätestens vier Wochen vernichtet.
16. In Trainingspausen gelten Maskenpflicht bzw. der Mindestabstand.
17. Geräteräume werden nur einzeln zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. Netzstützen) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
18. Während der Trainings- und Sporteinheiten sind Zuschauer untersagt

(Ausnahme unter Punkt 27).
19. Die Anfahrt zum Training erfolgt bereits in Sportkleidung. Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt der unmittelbare Abgang der Mitglieder.

 

Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
20. Durch HSK (z. B. durch Beschilderungen und Absperrungen) ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage (bei Volleyball und Badminton im Regelbetrieb unter 30 Personen) nicht überschritten werden kann.
21. Die Ausübung des Sports erfolgt in allen Sportarten grundsätzlich kontaktlos und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

 

Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport
22. Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max.60 Minuten beschränkt. Unter Einhaltung der Pausenregelungen und Lüftungsvorgaben (vollständiger Frischluftaustausch) ist es möglich, dass eine Trainingsgruppe auch mehrere Einheiten von 60 Minuten durchführt. Die Obergrenze von 20 Personen ist aufgehoben.
Änderung zum 15.08.2020:
Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max.120 Minuten beschränkt.

23. Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können.
24. Durch HSK (siehe Punkt 19) ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
25. Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.

 

Umkleiden und Duschen
26. Umkleiden und Duschen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Wettkampfbetrieb
27. Für Wettkämpfe im Indoorbereich gelten folgende Hallenregeln:
(BVV: Grundsätzliche Freigabe für Volleyball im Trainings- und Wettkampfbetrieb)
Anwesenheitsliste aller Spieler*innen, Schiedsrichter etc. Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Halle.

Lüften nach jedem Satz.

Desinfektion der Spielgeräte.
Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Bitte umgezogen erscheinen.

Mund-Nasenschutz muss getragen werden, außer bei der sportlichen Ausübung.
Beim Verlassen der Halle (z.B. Toilettenbesuch ,…) ist die Maske wieder anzulegen.
Trainingstaschen in der Halle sind im Abstand von 1,5 m abzulegen.
Jeder Spieler hat ein eigenes Getränk und ein eigenes Handtuch dabei.

Zuschauer bleiben auf der Galerie oberhalb der Halle und betreten nicht die Halle, sie müssen sich an die „AHA“-Regeln halten (Maske-Handhygiene-Abstand).
In den Sporthallen liegen Putz-Kontrolllisten aus, die die Trainer bzw. Verantwortlichen zum
Nachweis der getätigten Desinfektion und Raumlüftung abzeichnen müssen.

 

Ehekirchen, 10. Juli 2020 / geändert am 02.10.2020          HB